So funktioniert echt-bewerten.de

In drei Schritten zur verifizierten Bewertung – kostenlos und unkompliziert

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Unternehmen suchen

Nutzen Sie die Suchfunktion auf der Startseite oder stöbern Sie in unseren Kategorien. Wir haben über 100 Unternehmen aus 20 verschiedenen Branchen gelistet – von Handwerk über Gastronomie bis hin zu IT-Dienstleistern.

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Kostenloses Konto anlegen

Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail – ein Klick genügt, und Ihr Konto ist aktiv. Dieser Schritt ist entscheidend für die Echtheit aller Bewertungen auf unserer Plattform.

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Bewertung schreiben

Wählen Sie das Unternehmen, vergeben Sie 1–5 Sterne und schreiben Sie einen Erfahrungsbericht (mindestens 50 Zeichen). Alle Bewertungen werden vor der Veröffentlichung manuell geprüft – zum Schutz vor Missbrauch und zur Qualitätssicherung.

Häufige Fragen

Die E-Mail-Verifizierung stellt sicher, dass jeder Bewerter ein echtes Konto hat. So verhindern wir Fake-Bewertungen und garantieren die Glaubwürdigkeit unserer Plattform.
Einmal veröffentlichte Bewertungen können nicht vom Nutzer gelöscht werden. Bei nachweislich falschen Informationen können Sie uns über das Kontaktformular benachrichtigen.
Ja, pro Unternehmen können Sie genau eine Bewertung abgeben. Das schützt vor mehrfachen Bewertungen von derselben Person.
Alle Bewertungen werden vor der Veröffentlichung manuell durch unser Team geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erscheint Ihre Bewertung auf der Unternehmensseite.
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Transparenzhinweis: Was wir prüfen – und was nicht

Was wir prüfen: Jeder Bewerter muss sich mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren und diese bestätigen. Alle eingereichten Bewertungen werden anschließend manuell durch unser Team geprüft, bevor sie veröffentlicht werden. Damit stellen wir sicher, dass alle Bewertungen von real existierenden Personen stammen und unseren Richtlinien entsprechen.

Was wir nicht prüfen: Wir überprüfen nicht, ob der Bewerter tatsächlich Kunde des bewerteten Unternehmens war oder eine Geschäftsbeziehung mit diesem hatte. Jede Person mit einem verifizierten Konto kann jedes Unternehmen bewerten.

Dieser Hinweis erfolgt gemäß § 5b Abs. 3 UWG in Umsetzung der EU-Omnibus-Richtlinie (Richtlinie 2019/2161/EU). Vollständige Bewertungsrichtlinien →